regionale Arbeitsgruppen
In verschiedenen Regionen Deutschlands haben sich regionale Arbeitsgruppen gebildet.
An dieser Stelle können Sie sich über die Arbeitsschwerpunkte der Arbeitsgruppen informieren.
Richtlinien für Regionale Arbeitsgruppen (RAG) der GEB
Eine Regionale Arbeitsgruppe verfolgt folgende Ziele:
- Erfahrungsaustausch
- Informationsaustausch über Best-Practise-Beispiele in der Region
- Unterstützung der regionalen Interessen der Mitglieder in der Region
- Förderung von persönlichen Kontakten der Mitglieder in der Region
- Förderung der Ziele der GEB auf regionaler Ebene
- Forum bieten für eine berufliche Zusammenarbeit auf regionaler Ebene
Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden folgende Aktivitäten angestrebt:
- Regelmäßige Treffen in der Region
- Öffentlichkeitsarbeit
Eine Regionale Arbeitsgruppe arbeitet in Selbstorganisation. Sie wählt mit einfacher Stimmenmehrheit eine Ansprechperson.
Eine RAG bedient sich für Ihre Arbeit der Geschäftsstelle der GEB. Weiter steht die Internetseite der GEB zur Verfügung. Eine RAG wird auf der Homepage der GEB mit Namen, Region und Ansprechperson genannt. Dort können auch Zusammenkünfte einer Regionalen Arbeitsgruppe angekündigt werden.
Von den Treffen einer RAG werden Protokolle angefertigt, um das Präsidium über die Arbeit einer RAG zu informieren. Die Protokolle der Treffen einer Regionalen Arbeitsgruppe leitet die Ansprechperson über die Geschäftsstelle Almuth Mix an das Präsidium der GEB weiter.
Eine Öffentlichkeitsarbeit der Regionalen Arbeitsgruppe ist erwünscht, insbesondere in regionalen Medien jeder Art. Die Arbeit einer Regionalen Arbeitsgruppe und ihre Ergebnisse werden ausschließlich unter dem Namen und dem Logo der GEB veröffentlicht. Dies gilt für Veröffentlichungen jeder Art.
Die Mitarbeit in einer RAG ist ehrenamtlich und schließt eine wirtschaftliche Tätigkeit der RAG aus. Ein einzelnes Mitglied ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte und sonstige Verbindlichkeiten mit Dritten im Namen einer RAG oder der GEB einzugehen. Rechtsgeschäfte und sonstige haftungsrelevante Tatbestände werden ausschließlich mit der GEB e.V. auf vertraglicher Grundlage abgewickelt, die für deren Umsetzung die vollständige Haftung übernimmt.
Hier können Sie die Richtlinien für Regionale Arbeitsgemeinschaften als PDF-Dokument herunterladen.
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